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Erbbaurechte

Erbbaurecht auf einen Blick

Erbbaurechte eine interessante Alternative zum Verkauf eines Grundstücks/Immobilie

Viele Kommunen wie Hamburg, Frankfurt, Freiburg usw. vergeben überwiegend Erbbaurecht

Vorteile aus Sicht des Grundstückseigentümers:

  • Sie bleiben Grundstückseigentümer, das Grundbuch bleibt
  • Erbbauberechtigter erhält ein Untergrundbuch (Erbbaugrundbuch)
  • Sie haben quartalsmäßige Einnahmen
  • Sie haben einen Inflationsausgleich, Indexierung an den amtlichen Verbraucherpreisen
  • Keine Negativzinsen (wie „Verwahrgelder“) bei den Banken
  • Sie haben Sicherheiten, die Bauwerke dienen zur Sicherheit
  • Sie können mit den Einnahmen wohltätige Institutionen unterstützen, sofort oder langfristig
  • Sie können mit den Einnahmen eine Stiftung gründen, langfristige Strategien
  • Oft gibt es keine Erbstreitigkeiten, weil nur Einnahmen zu teilen sind

Wir beraten über die wirtschaftlichen Gesichtspunkte des Erbbaurechtes und begleiten die Vertragswerke.

Wir vermitteln gern Erbbaurechte. 

Für den Erbbauberechtigten, die Erbbauzinsen sind bei Vermietungen voll absetzbar

Aus: Deutscher Erbbaurechtsverband, Homepage, Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Erbbaurecht?
Beim Erbbaurecht werden das Eigentum am Grundstück und das Eigentum an dem darauf stehenden Haus getrennt. Der Erbbaurechtsgeber bleibt Eigentümer des Grundstücks und erhält für dessen Nutzung einen Erbbauzins. Der Erbbaurechtsnehmer erhält das Recht, auf diesem Grundstück ein oder mehrere Gebäude zu bauen und zu nutzen. Deren Eigentümer ist für die Laufzeit des Erbbaurechts der Erbbaurechtsnehmer. 

Was ist der Vorteil gegenüber dem Verkauf? 
 Durch das Erbbaurecht sichert sich der Grundstückseigentümer einen langfristigen Einfluss auf sein Grundstück sowie regelmäßige Einkünfte über die Laufzeit durch den Erbbauzins. Der Erbbaurechtsnehmer schont seine Liquidität, weil im Vergleich zum Kauf der Preis für das Grundstück entfällt. So erleichtert das Erbbaurecht vielen Menschen die Bild und von Wohneigentum. Als Instrument einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung verhindert es Bodenspekulationen und kann ein Baustein sein, um bezahlbares Wohnen zu fördern. 

Wie werden Erbbaurechte vergeben?
Das Erbbaurecht kommt durch den Erbbaurechtsvertrag zustande, den Erbbaurechtsgeber und -nehmer abschließen. Dieser muss notariell beurkundet werden. 

Welche Erbbaurechtszinsen sind üblich? 
 
„Anstelle eines Kaufpreises für das Grundstück zahlt der Erbbaurechtsnehmer einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Die Höhe dieses Zinses ist gesetzlich nicht geregelt und insofern frei verhandelbar. Üblich ist ein jährlicher Erbbauzins von 2 bis 4 Prozent des Bodenwertes inklusive der Erschließungskosten. 


Aus: Deutscher Erbbaurechtsverband, Homepage, Rubrik Erbbaurecht

Am häufigsten wird das Erbbaurecht beim Bau von Wohnhäusern eingesetzt
Größter Vorteil beim Bau oder Kauf eines Hauses auf einem Erbbaugrundstück ist, dass die Finanzierung des Grundstückspreises entfällt. So kann beim konventionellen Erwerb eines Hauses – also Gebäude samt Grundstück – der im Preis enthaltene Grundstücksanteil leicht ein Viertel und mehr ausmachen. 
Insbesondere von Städten und Gemeinden in Deutschland werden Erbbaurechtsgrundstücke daher oft auch gezielt einkommensschwächeren Haushalten angeboten, um ihnen den Weg zur eigenen Immobilie möglich zu machen. 

Die Laufzeit eines Erbbaurechts-Vertrages ist gesetzlich nicht vorgegeben, zudem können auslaufende Verträge auch beliebig oft verlängert oder erneuert werden. Üblich sind in der Praxis Vertragslaufzeiten von 60 bis zu 99 Jahren. 

Mietshäuser
Über das Erbbaurecht Investitionskapital für Vermietungsobjekte generieren
Von der Anwendung des Erbbaurechts können auch Vermieter profitieren. Denn auch beim Bau oder Kauf eines Mietshauses auf einem Erbbau-Grundstück spart der Investor die Finanzierung des Grundstücksanteils. Sein Kapitaleinsatz sinkt demnach. Dafür ist jährlich ein Erbbauzins zu zahlen. Jedoch ist der Erbbauzins steuerlich abzugsfähig, Abschreibungen auf Grund und Boden hingegen sind im deutschen Steuerrecht prinzipiell nicht möglich.

Dieser Effekt ist auch nutzbar, wenn jemand bereits ein Mietshaus besitzt: Bestellt er auf das Grundstück nachträglich ein Erbbaurecht, so kann er den Grund und Boden verkaufen. Wird der Erlös hieraus etwa in die Sanierung oder Modernisierung des in seinem Eigentum verbleibenden Mietshauses investiert, so kann sich auch bei Einrechnung des fortan zu zahlenden Erbbauzinses die Erlössituation nachhaltig verbessern, die Rendite des gebundenen Kapitals sich also erhöhen.